HinweisgeberInnenschutzgesetz

Laut HSchG muss jedes Unternehmen ab 50 MitarbeiterInnen die Möglichkeit anbieten, Meldungen über illegale Handlungen von MitarbeiterInnen oder der Geschäftsführung von I:NÖ Leben, abgeben zu können. Dabei werden die gesetzlichen Grundlagen des HSchG eingehalten.

Die I:NÖ Leben stellt technische Hilfsmittel (Telefon, Mail) zur Verfügung, welche jeder natürlichen Person die Möglichkeit geben, Hinweise auf Verstöße gegen folgende Rechtsakte zu melden:

  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
  • Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit und Schutz vor Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie
  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.

Alle anderen Rechtsmaterien sind vom HinweisgeberInnenschutzgesetz nicht umfasst.

Meldungen, die über unser Hinweisgebersystem eingehen, sind eine wichtige Informationsquelle für die Offenlegung möglicher Fehlverhalten und unterstützen die I:NÖ Leben in ihrer Aufsichtsfunktion über die Einhaltung der Bestimmungen der vorgenannten Rechtsakte.

Folgende Möglichkeiten haben MitarbeiterInnen, KlientInnen, Zulieferer, Dienstleister und andere aus dem Umkreis der genannten Personenkreise um einen Hinweis zu geben:

  • Als MitarbeiterIn wenden Sie sich direkt an eine/einen Vorgesetzte/Vorgesetzten
  • Sie können Ihren Hinweis direkt an das interne Meldesystem schicken. Ansprechpartnerin: Maria Chmelicek, Tel: 0660 1377527 oder Mail: hinweis@i-noe.at
  • Vor allem für die KundInnen des Unternehmens besteht die Möglichkeit, um einen einfachen Zugang zu ermöglichen und ohne Einsatz technischer Hilfsmittel, das jeweilige Anliegen an jedem Standort in den dafür vorgesehenen Postkasten einzuwerfen.
  • Melden Sie anonym über externe Meldesysteme:
    Als externe Stelle für den privaten und öffentlichen Sektor steht das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zur Verfügung: Meldestelle (bak.gv.at)